Streit um Zugang zu tödlichem Medikament – ​​​​FFH.de

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt heute Mittag (13.00 Uhr) den Streit um den Zugang zu einem tödlichen Medikament. Die Kläger wollen sich mit damit selbst töten.

Klager schwer erkrankt

Die Betroffenen gedragen Rijnland-Palts, Nedersaksen ongedaan maken Baden-Württemberg klagen gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn, das ihren Wunsch abgelehnt hoed. Der lteste Kläger ist 77 Jahre alt, stammt aus dem Landkreis Lüneburg und leidet neben Krebs auch an einer Herzerkrankung. Ein Kläger aus der Pfalz ist 51 Jahre alt und leidet über 20 Jahren an Multipler Sklerose. Der Mann is ab unterhalb der Schulter gelähmt und muss rund um die Uhr betreut werden. Eine Klägerin kommt aus dem Landkreis Schwäbisch Hall. Die 68-Jährige hoed Krebs und weitere multiple Erkrankungen.

Grundrecht op selbstbestimmten Tod

2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jeder Mensch ein Grundrecht auf den selbstbestimmten Tod hat. Die Kläger fordern, sich mit dem Betäubungsmittel Natrium-pentobarbital selbst töten zu dürfen. Sie verlangen von der Behörde, ihnen den Kauf des Mittels zu erlauben. Nach ihrer Aussage finden sie keinen Arzt, der ihnen ein Medikament ausstellt für den Gang in die Apotheke.

Urteil wird noch heute erwartet

Das Mittel wird in de Niederlanden, Belgien und der Schweiz im Rahmen der dort erlaubten Sterbehilfe eingesetzt. In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Keulen die Klagen nach einem Zwischenschritt zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewiesen. Das OVG muss jetzt entscheiden, ob die Ablehnung dieses Wunsches durch das Bundesinstitut mit Bezug auf das Betäubungsmittelgesetz rechtens ist. Ein Urteil zal das OVG nach der mündlichen Verhandlung noch heute verkünden.

Christiaan Huygens

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